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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen („AGB“) 

TG-Shooting GmbH

Geschäftsführer Thomas Gokl 

(kurz „TG“) 

Bäckerfeldstraße 3, 4050 Traun 

Telefon-Nr: 0699/17167263, E-Mail-Adresse: info@tg-shooting.at 

1. Geltungsbereich / Allgemeines
1.1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von TG, insbesondere die Lieferung von Waren. Die Lieferungen und Leistungen von TG erfolgen damit ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

1.2. Auf die den Waren allenfalls beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller (Produzenten) wird ausdrücklich hingewiesen; solche Lizenzbedingungen bilden ebenfalls einen integrierenden Bestandteil des Vertrages (Auftrages) bzw dieser AGB. 

1.3. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Allfällige Sondervereinbarungen, soweit diese von TG bestätigt sind; die AGB von TG (sowie die Bedingungen, auf die in diesen AGB verwiesen wird); gesetzliche Normen. 

1.4. Gegen entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erhebt TG bereits jetzt Widerspruch. Dies unabhängig davon, in welcher Form TG solche abweichenden Bedingungen zur Kenntnis gebracht werden und welchen Inhalt sie aufweisen. Derartige abweichende Bedingungen erkennt TG hiermit ausdrücklich nicht an. Diese Nicht-Anerkennung gilt auch, wenn TG im Einzelfall abweichenden Bedingungen des Kunden nicht (nochmals) widerspricht. Abweichende Bedingungen des Kunden oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag (Auftrag) gelten somit nur, wenn TG deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch TG gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn TG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ist und keinen Vorbehalt dagegen äußert. 

1.5. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (zB Zusatzaufträge) mit dem Kunden. 


2. Begriffsdefinitionen 
Für die gegenständlichen AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt: 

  • „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von TG, insbesondere jeder Käufer (bzw Besteller) einer Ware. 
  • „Leistung“ ist jedes (körperliche und/oder unkörperliche) Produkt, jede (körperliche und/oder unkörperliche) Lieferung und/oder jede (körperliche und/oder unkörperliche) sonstige Leistung von TG, egal welcher Art. 
  • „Ware“ ist jedes körperliche Produkt (jede Sache), das von TG angeboten bzw vertrieben wird.
  • „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch TG, insbesondere der Antrag auf Lieferung/Übergabe einer Ware.
  • „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen TG und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.


3. Angebote/öffentliche Äußerungen/Kostenvoranschläge 
3.1. Sämtliche Angebote von TG sind freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung von TG durch seinen eigenen Lieferanten. 

3.2. Angaben in Katalogen, Beschreibungen, Prospekten etc über Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, Ausstattung, technische Werte etc sind nur als annähernde Angaben bzw als ungefähre Richtwerte zu betrachten. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dgl enthaltenen Angaben sind als Vertragsinhalt sohin nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung gemäß Punkt 4.1 und 4.2 ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

3.3. Alle Angebote – insbesondere Kostenvoranschläge – werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt. Die Kosten für die Erstellung bzw Erstattung eines Angebotes/Kostenvoranschlages werden dem Kunden verrechnet.


4. Bestellung / Auftragsbestätigung / Auftrag (Vertrag) 
4.1. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei TG verbindlich. TG kann das Angebot des Kunden jeweils innerhalb einer Frist von acht Tagen nach eigener Wahl durch unmittelbare Übergabe/Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Maßgeblich ist hierbei jeweils das Datum des Absendens. Stillschweigen von TG gilt nicht als Zustimmung bzw als Annahme des Angebotes des Kunden. 

4.2. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung umfassend, insbesondere aber im Hinblick auf Preise, Liefertermine, Stückzahl, Artikelbezeichnung, etc unverzüglich zu prüfen. Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung hat der Kunde binnen angemessener von TG zu setzender Frist nachweislich schriftlich zu rügen, ansonsten Korrekturen nicht vorgenommen werden können und der Inhalt der Auftragsbestätigung bei unterlassener Korrekturanforderung für den Auftrag verbindlich wird. 

4.3. TG weist ausdrücklich darauf hin, dass er sich die Annahme bzw Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten – vorbehalten muss. TG behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden (insbesondere auch nach Zugang bei TG) abzulehnen bzw nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. 

4.4. TG ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist TG verpflichtet, vor Annahme der Bestellung des Kunden, den Kunden auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Kunde mit der Anzahlung einverstanden, kommt der Vertrag mit unmittelbarer Übergabe/Zusendung der Ware bzw Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder mit erfolgreicher Abbuchung bzw Bezahlung der Anzahlung zustande, je nachdem welche Handlung die spätere ist. Die Anzahlung ist Angeld im Sinne des § 908 ABGB und wird als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt angerechnet. 

4.5. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden. 

4.6. Die Wahl des (Vor-)Lieferanten bleibt TG überlassen, der Bezug bei einer bestimmten bzw anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.


5. Sonderbestimmungen für den Online-Vertrieb 
5.1. Die Darstellung der Leistungen von TG auf der Website www.tg-shooting.at stellt gemäß Punkt 3.1 kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden dar. Wenn der Kunde Leistungen erwerben will, muss er den Bestellvorgang mit dem Anklicken des Buttons „zur Buchung“ einleiten. Hierdurch werden die ausgewählten Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt. Der Kunde kann sich den Warenkorb jederzeit durch Anklicken des Buttons „Mein Warenkorb“ ansehen und die Leistungen über den Button „Entfernen“ wieder aus dem Warenkorb löschen. Ebenso kann der Kunde die Anzahl der Leistungen im Feld „Anzahl“ ändern. Die Fortsetzung des Bestellvorganges erfolgt über den Button „zur Kasse“. 

5.2. Nach dem Betätigen des Buttons „Weiter“ wird der Kunde gebeten, seine Daten einzugeben. Die Pflichtangaben sind mit einem „bitte das Symbol einsetzen“ gekennzeichnet. Optional kann sich der Kunde gleichzeitig auch auf www.tg-shooting.at registrieren und ein eigenes Kundekonto eröffnen. Danach kann der Kunde zukünftig nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse und eines Kennwortes Leistungen bestellen, ohne seine Daten noch einmal angeben zu müssen. 

5.3. Vor Abschluss des Bestellvorganges muss der Kunde bestätigen, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, diese als pdf-Datei aufzurufen und abzuspeichern bzw auszudrucken. Den Inhalt seiner Bestellung und damit den Gegenstand des Vertrages mit TG kann der Kunde über die Bestätigungs-E-Mail, die TG unmittelbar nach der Bestellung versendet, abspeichern und/oder ausdrucken. Außerdem stellt TG dem Kunden mit dieser E-Mail diese AGB zur Verfügung. 

5.4. Vor der Abgabe seines Angebotes wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Daten überprüfen und über die entsprechenden Änderungsbuttons korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Eine Stornierung der Bestellung ist – vorbehaltlich Punkt 6 – ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. 

5.5. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail, die TG versendet und mit der TG gleichzeitig auch das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages annimmt. Mit dieser E-Mail-Bestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und TG zustande

5.6. Den Inhalt seiner Bestellung und damit den Gegenstand des Vertrages mit TG kann der Kunde über die Bestätigungs-E-Mail, die TG unmittelbar nach der Bestellung versendet, abspeichern und/oder ausdrucken. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen von TG gespeichert, ist jedoch für den Kunden nach Abschluss der Bestellung nur dann über das Internet zugänglich, wenn er sich auf der Webseite von TG registriert hat. In diesem Fall können die vergangenen Bestellungen über den LogIn-Bereich des jeweiligen Kunden eingesehen werden. Anderenfalls ist der Vertragstext für den Kunden nicht mehr über das Internet zugänglich. 

5.7. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Etwaigen Verhaltenskodizes unterliegt TG nicht. 

5.8. Der Anspruch auf die Nutzung der auf www.tg-shooting.at verfügbaren Dienste besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von TG. Dieser bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (zB Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) oder zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Die berechtigten Interessen der Kunden werden hierbei von TG berücksichtigt. Die in Punkt 12 geregelte Haftung von TG bleibt hiervon unberührt. 


6. Widerrufsbelehrung bei Fern- und Auswärtsgeschäften 
6.1. Bei Fern- und Auswärtsgeschäften iSd FAGG bzw KSchG hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. 

6.2. Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Dienstleistungsvertrags vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses und im Falle eines Kaufvertrags vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw bei Teillieferungen die letzte Ware in Besitz genommen haben. 

6.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde TG (TG-Shooting, Inhaber Thomas Gokl, Bäckerfeldstraße 3. 4050 Traun) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

6.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

6.5. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat TG diesem alle Zahlungen, die TG vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von TG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei TG eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TG dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

6.6. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dieser TG über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an TG zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. TG kann die Rückzahlung verweigern, bis TG die Waren wieder zurückerhalten oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass dieser die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

6.7. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Nicht versandfähige Sachen werden auf dessen Kosten bei diesem abgeholt. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 30,00 geschätzt. 

6.8. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden zurückzuführen ist. 

6.9. Hat der Kunde verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde TG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde TG von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

6.10. Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann soll er bitte dieses Musterwiderrufsformular ausfüllen und an TG zurücksenden (* Unzutreffendes streichen): 

An 

TG-Shooting GmbH

Geschäftsführer Thomas Gokl 

Bäckerfeldstraße 3 

4050 Traun 

(per Email www.tg-shooting.at ) 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung* 

Bestellt am*/erhalten am* 

Name des/der Verbraucher(s) 

Anschrift des/der Verbraucher(s) 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum 

 

7. Preise / Entgeltänderungen / -anpassungen
7.1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Werden Waren versendet, gelten die Preise ab Lager/Auslieferungslager von TG und beinhalten die Verladung im Lager, nicht aber die Kosten für Verpackung, Versicherung, Transport und Zwischenlagerung. Werden im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Betrieb des Vertragsobjektes Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, trägt diese der Kunde. 

7.2. TG bzw der Kunde sind berechtigt, die Preise/Entgelte bei Änderung bestehender und Einführung neuer Steuern, Gebühren, sonstiger Abgaben oder gesetzlicher Bestimmungen (zB zum Arbeits- oder Umweltschutz), die beispielsweise eine zusätzliche Ausrüstung oder Umrüstung der Vertragsobjekte erforderlich machen, entsprechend anzupassen und Zusatzkosten auf die noch zu zahlenden Preise/Entgelte umzulegen. 


8. Zahlungsbedingungen / Stundung / Aufrechnung / Verzug / Rabatte / Raten
8.1. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, unverzüglich mit Rechnungserhalt zu zahlen. Die Anzahlung wird sofort nach Annahme durch TG zur Zahlung fällig, sofern nicht eine spätere Fälligkeit vereinbart wird. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Kunde. 

8.2. Die Zahlung erfolgt bar, per Kreditkarte, Maestro, giropay oder sofortüberweisung.de. Bei Auswahl der Zahlungsvariante Kreditkarte wird diese mit dem Zustandekommen des Vertrages belastet. Bei Zahlung mittels Scheck, Wechsel, Bank- oder Kundenkarten wird die Forderung von TG erst mit deren Einlösung getilgt. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde. Die genannten Zahlungsarten sind – ausgenommen der Barzahlung – nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. 

8.3. Mit Angabe der Konto- bzw Kreditkartendaten erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis mit der Abbuchung aller anfallenden Gebühren – insbesondere Anzahlungen und gegebenenfalls Stornogebühren – ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. 

8.4. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen prompt nach Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt – unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen – auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferung oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen. 

8.5. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von TG, die nicht ausdrücklich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend. 

8.6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig. 

8.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehende, von TG ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen. 

8.8. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt; bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gesamtpreises fallen allfällige Rabatte oder Boni unwiderruflich weg. 

8.9. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Ratenzahlung seit mindestens sechs Wochen in Verzug und hat TG seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vollständig erfüllt, so kann TG den ganzen noch offenen Kaufpreis/das ganze noch offene Entgelt sofort fällig stellen (Terminsverlust) und ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 9 % geltend machen, sofern TG nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. 


9. Lieferung / Erfüllung / Gefahrenübergang / Lieferfristen / Annahmeverzug 
9.1. Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, durch Übergabe/Abholung in den Geschäftsräumlichkeiten von TG oder ab Lager. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen (Anzahlung oder Sicherheit) oder sonstigen Voraussetzungen – es sei denn, TG gibt Gegenteiliges bekannt. Der Beginn der Lieferfrist setzt zudem das Inkrafttreten des Auftrages sowie die ordnungsgemäße Leistung einer allenfalls vereinbarten Anzahlung oder der ersten Rate voraus. 

9.2. Die Gefahr für eine Leistung oder eine Teilleistung geht mit dem Zeitpunkt ihrer Erbringung (Erfüllung) auf den Kunden über; bei Übergabe/Versand/Selbstabholung ab Übergabe/Ablieferung beim Kunden oder einem von diesem bestimmten Dritten, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges. 

9.3. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben – soweit keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde – TG vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Festgehalten wird, dass der Versand von Waffen und Munition an Endkunden gesetzlich unzulässig ist (Punkt 15). 

9.4. Lieferfristen sind freibleibend, sofern sie nicht nachweislich ausdrücklich fix vereinbart werden bzw der Kunde die Festlegung eines fixen Liefertermines verlangt, wobei TG ab Verlangen jedenfalls eine Lieferfrist von 12 Wochen gewährt werden muss. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist gilt unabhängig davon nur, wenn nicht unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände eintreten, die wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die Einhaltung behindern, verzögern oder unmöglich machen; dies unabhängig davon, in welcher Sphäre sich solche Umstände ereignen bzw ob sie ein von außen oder innen kommendes Ereignis darstellen. Zu diesen Umständen zählen auch Krieg, bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Fehlen von Materialien, Ausschusswerden eines größeren wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte (wie zB Aussperrung oder Streik) sowie Ausfall oder Lieferverweigerung eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist (und zwar zumindest um die Dauer der Behinderung), wenn sie beim Zulieferanten eintreten. Derartige sachlich gerechtfertigte Umstände berechtigen TG und den Kunden wahlweise dazu, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Liefermenge entsprechend herabzusetzen. Auch nachträgliche vom Kunden gewünschte und von TG akzeptierte Änderungen am oder im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand und/oder der (sonstigen) Leistung(en) von TG verlängern die Lieferfrist entsprechend. Die dem Kunden zustehenden gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt. 

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; tut er dies nicht (Annahmeverzug), gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme durch den Kunden vertragsgemäß hätte erfolgen sollen; mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs jedenfalls auf den Kunden über. Sämtliche von der Erfüllung des Kunden abhängige Fristen beginnen vorbehaltlich gesonderter Regelungen in diesen AGB mit den genannten Zeitpunkten zu laufen. 


10. Vertragsrücktritt 
10.1. Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn TG trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes weiterhin gegen wesentliche Bestimmungen aus diesen AGB verstößt. 

10.2. TG ist unbeschadet der sonstigen Regelungen dieser AGB sowie unbeschadet seiner darüber hinausgehenden gesetzlichen Rechte berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn 

  • ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen oder das Insolvenzverfahren aus diesem Grund aufgehoben wurde;
  • nach Vertragsschluss TG Tatsachen bekannt werden bzw Umstände eintreten, die die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen oder sich die Vermögensverhältnisse so verschlechtern, dass die ordnungsgemäße Fortsetzung des Vertragsverhältnisses gefährdet ist;
  • der Kunde die Ware ohne Einwilligung von TG nicht bestimmungsgemäß verwendet;
  • der Kunde ankündigt, keine Zahlungen zu leisten oder mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug ist;
  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • bei sonstiger wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, sodass die Erfüllung durch den Kunden nicht mehr ausreichend gesichert erscheint;
  • der Kunde in erheblichen Maße gegen die in den AGB oder im Vertrag genannten Verpflichtungen verstößt und dieses Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.

10.3. TG behält sich die Geltendmachung sämtlicher darüber hinausgehender, gesetzlich vorgesehener Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung, in jedem Fall ausdrücklich vor. 

10.4. TG und der Kunde können in jedem Fall – und zwar auch nach gesetzlichen oder anderen Bestimmungen dieser AGB – auch lediglich hinsichtlich eines noch offenen Teiles der von TG bzw dem Kunden erbrachten bzw zu erbringenden Leistung erfolgen. Unbeschadet von etwaigen Schadenersatzansprüche sind im Falle des Rücktritts/der Kündigung bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsmäßig abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von TG erbrachte Vorbereitungshandlungen. TG steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. 

10.5. Im Falle Rücktritts/einer Kündigung hat der Kunde den Vertragsgegenstand in gesäuberten, ordnungsgemäßen und betriebsfähigen Zustand auf eigene Kosten an TG zurückzuliefern


11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher TG gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von TG (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. 

11.2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von TG über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

11.3. Weiters muss der Kunde den Liefergegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich behandeln, – außer bei ernsten Schäden – in ordnungsgemäßem Zustand halten und nur bis zur Grenze der auf dem Tragfähigkeitsschild angegebenen Belastbarkeit betreiben. 

11.4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für TG, ohne dass dieser dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von TG über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit TG nicht gehörenden Waren erwirbt TG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. 

11.5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von TG hinzuweisen und muss der Kunde TG unverzüglich Anzeige erstatten. 


12. Gewährleistung / Schadenersatz 
12.1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

12.2. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 (1) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch sind nur solche, die von TG ausdrücklich gekennzeichnet bzw zugesagt werden. Aus Produktbeschreibungen von TG (oder eines dritten Herstellers), insbesondere (auch) aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, schriftlichen und/oder mündlichen Aussagen etc, welche nicht ausdrücklicher Vertragsbestandteil geworden sind, können demnach keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden; dies gilt in gleicher Weise für Warenempfehlungen von TG. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitung, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen etc) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. 

12.3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung oder besonderen Umständen im Einzelfall– binnen einer Frist von sechs Wochen oder einer gesetzlichen kürzeren Frist vorgenommen. 

12.4. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet TG nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für TG tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche TG bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

12.5. Der Kunde hat sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Ware(n) und/oder vor einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteils(e) mit einer allfälligen Betriebsanleitung und sonstigen ihm von TG zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten der gelieferten Ware und die damit verbundenen Risiken sorgfältig vertraut zu machen. Die Gefahrenhinweise von TG hat der Kunde bei sonstigem Ausschluss jeglicher Haftung gemäß Punkt 12.4 bzw sonstiger Anrechnung eines Mitverschuldens genau zu beachten. 

12.6. Von TG gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die allenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. 


13. Vertragsstrafe / Pönale 
13.1. Im Falle der schuldhaften Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag gelten folgende Konventionalstrafen als vereinbart:

  • eine Verzugsentschädigung bei Verletzung von Punkt 8 idHv 1 % des vereinbarten Preises pro Woche;
  • eine Vertragsstrafe bei Annahmeverzug gemäß Punkt 9.5 idHv 1 % des vereinbarten Preises pro Woche;
  • ein Benützungsentgelt bei Verletzung von Punkt 10.5 idHv 1 % des vereinbarten Preises/Entgeltes für jeden Tag bis zur Rückgabe;
  • eine Vertragsstrafe bei Verletzung von Punkt 11 idHv 30 % des vereinbarten Preises. 

13.2. Eine gemäß Punkt 4.4 geleistete Anzahlung wird auf die genannten Konventionalstrafen angerechnet

13.3. TG ist berechtigt, diese Vertragsstrafen sowie ihre sonstigen Ersatzansprüche ohne gesonderte Vereinbarung oder Verständigung vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen. 


14. Geheimhaltung / Datenschutzerklärung / Urheberrecht 
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm auf welche Weise und in welcher Form auch immer zur Kenntnis gelangter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von TG sowie alle den Vertragsgegenstand betreffenden Informationen, egal welcher Art und welchen Inhalts, insbesondere hinsichtlich Quellcode und Entwicklungsdokumentation, sowie den Inhalt der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung streng geheim zu halten. Der unternehmerisch tätige Kunde verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht ausdrücklich auch auf sämtliche Mitarbeiter zu überbinden und entsprechende Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen und aufrecht zu erhalten. 

14.2. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass im Rahmen der Vertragsbeziehung mit TG bekannt gewordene personenbezogene Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) 

  • maschinell verarbeitet und gespeichert werden dürfen und zwar auch, soweit dies nicht der Auftragserfüllung dient;
  • zum Zwecke der Erfüllung der Pflichten nach dem Waffengesetz an das Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1010 Wien, übermittelt werden dürfen;
  • in die Kundenkartei von TG aufgenommen und solcher Art von TG verarbeitet werden dürfen und er dadurch über Produkte, Neuheiten und Preisaktionen von TG per Post, Fax oder E-Mail informiert werden kann. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die obigen Zustimmungserklärungen jederzeit schriftlich mit Brief an TG-Shooting, Inhaber Thomas Gokl, Bäckerfeldstraße 3, 4050 Traun, oder mit E-Mail an info@tg-shooting.at widerrufen kann. 

14.3. Hinweise auf den Waren über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von TG berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu verwenden. 


15. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Thema „Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ sind Bargeld Geschäfte über 10.000 Euro nicht mehr möglich. Da dadurch ein erhöhter Aufwand entsteht.


16. Waffen- / Gewerberecht
16.1. Der Erwerb von Schusswaffen unterliegt dem österreichischen Waffengesetz bzw der Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß Gewerbeordnung ist der Versandhandel von Waffen und Munition an den Endkunden nicht gestattet

16.2. Beim persönlichen Transport von Schusswaffen (zB Einbringen zu Auktionen oder Vermittlungsverkäufen, Abholung gekaufter Waffen) ist zu beachten, dass diese in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden müssen, zB also in einem Gewehrsack oder -koffer oder in einem Pistolenfutteral oder -koffer. Eine Versperrbarkeit ist nicht gefordert. Das Einschlagen in eine Decke oder in Packpapier oder das Tragen in einem Nylonsäckchen ist zB jedenfalls nicht ausreichend und kann gegebenenfalls als unbefugtes Führen einer Waffe gemäß WaffG 1996 in Verbindung mit dessen Strafbestimmungen geahndet werden. 


17. Schlussbestimmungen 
17.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt aber nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Dies gilt auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung/Rechtswahl entstehen. 

17.2. Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist der Sitz von TG

17.3. Gerichtsstand bei Unternehmergeschäften ist der Sitz von TG, bei Verbrauchergeschäften der gewöhnliche Aufenthalt des Verbrauchers im Vertragsschlusszeitpunkt, insoweit dieser im Vertragsschlusszeitpunkt in Österreich gelegen war. 

17.4. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden. 

17.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

17.6. Keine sich zwischen TG und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB TG gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes TG gewährte Recht und Rechtsmittel bzw jeder TG gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. 

17.7. Der Kunde ist, solange der Auftrag beiderseits nicht vollständig erfüllt ist, verpflichtet, TG unverzüglich nachweislich Änderungen seiner Geschäftsadresse bzw des Einsatzortes der Ware bekannt zu geben

TG-Shooting_AGB_idF_03_10_2017